Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schnupperbesuch
Für Tages- und Ferienplätze ist vor Unterzeichnung einer Auftragsbestätigung ein Schnupperbesuch bei uns unabdingbar. Nach einem gemeinsamen Spaziergang in dem ihr Hund das Rudel in natürlicher Atmosphäre kennenlernen konnte, folgt ein Besuch in unserem Haus, um auch das Verhalten der Hunde auf engerem Raum zu beobachten. Das Ganze ist natürlich unverbindlich und dauert ca. 1 – 1 ½ Stunden.
Ihr Hund soll sich in Ihrer Abwesenheit mit mir / uns wohl fühlen. Deshalb ist es ein Anliegen, Sie und Ihr Tier vor der ersten Betreuung kennenzulernen.
In diesem Erstgespräch werden Wesens- und Verhaltenseigenheiten des Hundes, sowie der gewohnte und erwünschte Umgang mit Ihrem Liebling erfragt und Ihre Erwartungen geklärt.

 

Gesundheitszustand:

Ihr Hund darf an keiner ansteckenden Krankheit leiden. Alle Hunde müssen über einen gültigen Impfschutz verfügen (Kombiimpfung sowie Zwingerhusten intranasal). Sie sollten auch gegen Zecken und Flöhe geschützt sein. Entwurmung muss alle 6 Monate erfolgen.

 

Verpflichtungen Besitzer:

Informationspflicht gegenüber Caroline’s Hundetraum bei Fehlverhalten (z.B Jagdtrieb, Tendenz zum Weglaufen, Aggression), körperlichen und geistigen Einschränkungen des Hundes. Der Hund muss mindestens ein Grundgehorsam haben und sozialisiert sein.

 

Haftung Besitzer (Eigentümer des Hundes):

Der Besitzer haftet für alle Schäden, die ein Hund Menschen, anderen Tieren und Gegenständen zufügt. Bei Verletzungen am eigenen Hund durch Selbstverschulden muss der Besitzer für die anstehenden Kosten aufkommen. Bei einer Ansteckung anderer Hunde durch Verschweigen oder Unwissenheit einer Krankheit haftet der Besitzer und muss für sämtliche dadurch entstandenen Kosten aufkommen. Bei Verschweigen oder Unwissenheit einer Allergie oder anderen Einschränkungen sowie Fehlverhalten haftet der Besitzer. Caroline’s Hundetraum lehnt jegliche Haftung ab.

Für fahrlässig verschuldete Schäden übernimmt Caroline’s Hundetraum die Haftung. Diese Haftung beschränkt sich auf die Summe von CHF 5'000’000.00, ausschliesslich im Rahmen der von Caroline’s Hundetraum abgeschlossenen Firmenhaftpflichtversicherung. Im Falle von höherer Gewalt ist eine Haftung / Gewährleistung des Beauftragten wegbedungen.

 

Bezahlung:

Barzahlung am Ende der jeweiligen Betreuung bei unregelmässigen Tageshunden. Rechnung nur für regelmässige Betreuungshunde (Bezahlung innert 10 Tagen).

 

Verpflichtungen von Caroline’s Hundetraum:

Alle Hunde ordnungsgemäss und artgerecht zu betreuen. Informationspflicht an den Kunden bei grösseren Vorfällen. Meldepflicht ans BVET bei starkem Fehlverhalten. Bei Verletzungen oder Krankheiten des Hundes sofort zu handeln und den Kunden zu informieren.

 

Rechte von Caroline’s Hundetraum:

Ich behalte mir das Recht vor, Kunden abzulehnen oder zu kündigen wenn unsere AGB’s nicht eingehalten werden oder bei Fehlverhalten des Hundes.